Impressum, Datenschutz-Erklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Landy-Adventures" sind Veranstaltungen
der
TC-Offroad-Trekking
GmbH
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt
Betreiber dieser Internetseiten ist die
TC-Offroad-Trekking GmbH
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt
Vertreten durch
den Geschäftsführer:
Sven Tegen
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt
Tel.: 0 44 44 -
98 81 25
Fax: 0 44
44 - 98 81 25
Email: info@tc-offroad-trekking.de
Internet: www.tc-offroad-trekking.de
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Registernummer: HRB 206333
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE281182191
Steuernummer: 68/215/01576
"TC-Offroad-Trekking"
ist eine eingetragene Marke
Registernummer beim Deutschen Patent- und Markenamt:
30 2009 031 808
Bei Pauschalreisen
im Sinne des § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches wird dem
Reisenden ein Sicherungsschein ausgestellt. Kundengeldabsicherer ist
die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, D-65193 Wiesbaden.
Inhaltlich Verantwortlicher:
Sven Tegen (Anschrift und Kontakt wie oben)
Alle Preise sind
in Euro. Alle genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine
Haftung für die Inhalte externer Links. Für die Inhalte der
verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Im Falle von Domainstreitigkeiten,
wettbewerbsrechtlichen- oder ähnlichen Problemen, bitten wir Sie
zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits
im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehender Kontaktaufnahme mit uns wird im Rahmen der Schadensminimierungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen.
Datenschutz-Erklärung Hinweis laut Teledienstgesetz (TDG)
Verarbeitung von Nutzerdaten
Mit dem Betrachten und Benutzen dieser Internetseite erklären Sie
sich mit folgenden Datenschutz-Bestimmungen des Teledienstgesetztes
(TDG) einverstanden. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit per Email
an info@euro-landy-tour.com,
per Fax oder Post widerrufen.
Personenbezogene Daten
Mit der Mitteilung Ihrer persönlichen Daten zum Beispiel für
die Zusendung von Infomaterial übermitteln Sie uns gleichzeitig
Ihr Einverständnis, dass diese bei uns zweckgebunden verarbeitet und
gespeichert werden dürfen: zum Beispiel für die Zusendung von angeforderten
Newslettern oder zur Registrierung einer Anmeldung. Wir gehen davon
aus, dass Sie einverstanden sind, von uns gelegentlich Angebotsinformationen
werblichen Charakters zu erhalten. Wünschen Sie keine, andere oder
weitere Informationen, teilen Sie uns dies bitte mit. Dies ist jederzeit
möglich per Email an info@euro-landy-tour.com,
per Fax oder Post.
Verwendung Ihrer Daten
Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur internen Verwendung
registriert. In keinem Fall werden Ihre Daten außerhalb unserer Firma
veräußert. Sie haben stets die Möglichkeit, die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten bei uns komplett zu beenden oder eine Löschung
zu bewirken. Eine Nachricht per Post, Fax oder Email genügt.
Datenformulare
Jedes Datenformular bietet die Möglichkeit, die Eingaben zu löschen
oder abzubrechen.
Allgemeine Reisebedingungen
/
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Reisebedingungen sind
auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro-Verbandes
e.V. erstellt. Es gelten die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.
Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
1. Abschluß des Reisevertrages
Der Reisevertrag, den der Kunde
dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt
mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Nach Vertragsschluß wird der Reiseveranstalter
dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
2.
Bezahlung
Mit
Vertragsschluß wird bei Reisepreisen über 450,- EUR eine
Anzahlung von 20% des Reisepreises (höchstens 200,-- Euro) gefordert.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird
zwei Monate vor Reisebeginn fällig. Bei Reisepreisen unter 450,-
EUR ist die komplette Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Reiseunterlagen zu leisten.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Homepage
und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblicher und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluß eine Änderung der Angaben zu erklären,
über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.Der
Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden darüber in Kenntnis
zu setzen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann den Rücktritt
gemäß § 651 i I BGB erklären. Wir empfehlen aus
Beweisgründen die Schriftform. Eine Reiserücktrittsversicherung
ist im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung
zur jeweiligen Reise ausdrücklich erwähnt. Liegt eine Reiserücktrittsversicherung
bei der gebuchten Tour vor, so kann ein Rücktritt mit Rückerstattung
des Reisepreises erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Reiserücktrittsversicherung
erfüllt sind (= ärztliches Attest, was dem Reisenden (Bucher)
bescheinigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig
zu sein). Ein bereits eingezahlter Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.
Ein Anteil von 5% des Reisepreises wird zur Deckung der Reiserücktrittsversicherung
einbehalten.Die Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Rücksprache
mit dem Reiseveranstalter kostenlos.Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.Der Reiseveranstalter
kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschalieren:
bis 45. Tag vor Reiseantritt:100 €
ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt:25 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:50 % des Reisepreises
ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt:80 % des Reisepreises
ab 06. Tag vor Reiseantritt ist die Rückerstattung ausgeschlossen
Eine
Rückerstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Teilnahme an der
Veranstaltung ohne Absage durch den Kunden einfach nicht angetreten
wird.
Bei Eintagestouren erfolgt keine Rückerstattung.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und
der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden
die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe,
Nichterscheinen oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht
in Anspruch, wird keine Rückzahlung gewährleistet. Der Reisende
ist in diesen Fällen für seine Weiter- und Heimreise in jeder
Beziehung selbst verantwortlich.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf
den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge. Ein
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts durch den Reiseveranstalter
besteht nicht.
b) bis 3 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.
Diese liegt bei allen Veranstaltungen bei 5 Fahrzeugen. Der Kunde erhält
den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Ein Anspruch
auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts durch den Reiseveranstalter
besteht nicht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch
der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß
Ziff. 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben
erklärt hat.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter
insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in
der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen
werden muß und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
9.3 Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen,
die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet
werden über die in den jeweiligen Reiseländern gültigen
Versicherungsbestimmungen hinaus. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
10.1 Der Veranstalter haftet
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist gemäss § 651 h
I jedoch auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
10.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haltung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge
nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern
der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist,
haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
10.5 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
10.6 Der Reiseteilnehmer (Mindestalter gemäß gesetzl. Bestimmungen)
ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende
Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche
auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst
abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis bzw.
einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter
übernimmt hierfür keine Haftung.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet,
bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren
gemäss $ 651 g II iVm § 651 m 2 nach einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen
Vorschriften der Reiseländer ist der Reisende selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten.
14. Sonstiges
Abenteuer-Reisen, Offroad-Touren
und Offroad-Trainingscamps sind mit besonderen Risiken behaftet, die
Teilnahme an diesen Reisen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung
gilt besonders für Risiken, die vom Reiseveranstalter nicht vorhersehbar
sind. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden,
die mit dem Charakter einer Abenteuer-Reise, Offroad-Tour oder eines
Offroad-Trainingscamps in Zusammenhang stehen, besteht auch dann nicht,
wenn die Reiseleitung des Reiseveranstalters an der in Frage kommenden
Unternehmung teilnimmt. Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen
kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch
auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem
Falle nicht. Bei Abenteuerreisen kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen
Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder Transportmittel kommen.
Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. den Instruktoren ist
Folge zu leisten. Die
Teilnahme an allen Touren ist nur für Personen mit einer sehr guten
gesundheitlichen Konstitution möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
dem Veranstalter mitzuteilen, wenn bei ihm gesundheitliche Bedenken
bestehen könnten. Wir bitten um Verständis, daß wegen
der besonderen körperlichen Belastungen und Strapazen, die bei
einer solchen Abenteuerreise entstehen können, eine Teilnahme für
Schwangere nicht möglich ist.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Alle Angaben in dem Katalog
und den Infoblättern werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem
Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
Gleiches gilt für die Homepage des Reiseveranstalters.
15.2.
Kfz-Anhänger jeglicher Art können bei den Offroad-Veranstaltungen
und Reisen nicht mitgenommen werden. Falls Sie einen Anhänger am
Treffpunkt stehen lassen wollen, halten Sie bitte Rücksprache mit
uns.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann
den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen
des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgebend.
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Tel.: 0049-4444-988125
Vertreten durch
den Geschäftsführer:
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